Jahrgangsübergreifendes Lernen

Können die Grundschulen künftig selbst entscheiden, ob sie jahrgangsübergreifendes Lernen (Jül) machen oder nicht? Über diese Frage wird derzeit heftig gestritten.

Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) hatte kürzlich vorgeschlagen, dass Schulen in begründeten Ausnahmefällen von Jül abrücken und Jahrgangsklassen einrichten können. Dieser Vorschlag stieß bei vielen Lehrern und Eltern wie auch bei Bildungsforschern auf große Zustimmung.

Günter Peiritsch, Vorsitzender des Landeselternausschusses, bezeichnete eine Öffnungsklausel bei Jül als begrüßenswert. "Damit wird man der Realität gerecht", sagte er. Jül könne nicht funktionieren, wenn die Schulen unzureichend mit Personal und Räumen ausgestattet sind oder die Lehrer es nicht mittragen.

Der Bildungsexperte der CDU, Sascha Steuer, wollte wegen Zöllners Vorstoß nun so schnell wie möglich Tatsachen schaffen. Am Donnerstag vergangener Woche hat er deshalb einen Gesetzänderungsantrag im Abgeordnetenhaus eingereicht. "Die Schulen müssen wissen, woran sie sind. Die Freiwilligkeit von Jül muss so schnell wie möglich manifestiert werden", forderte Steuer. Und kritisierte, dass es während der Diskussion im Abgeordnetenhaus zu keiner eindeutigen Aussage gekommen ist. Statt sich eindeutig zu positionieren, habe Bildungssenator Zöllner geschwiegen. Die bildungspolitischen Sprecher von SPD und Linkspartei hätten indes betont, dass es bei Jül keine durchgreifenden Änderungen geben wird. "Mein Antrag ist in den Schulausschuss verwiesen worden", sagte Steuer.

Felicitas Tesch, bildungspolitische Sprecherin der SPD, sagte auf Nachfrage, dass es keine Gesetzesänderung geben wird. "Jül ist und bleibt der Regelfall." Tesch geht davon aus, dass nur sehr wenige Schulen bei Jül zurückrudern werden.

Das prognostizierte auch Steffen Zillich, bildungspolitischer Sprecher der Linkspartei. Zöllners Vorschlag, bei Jül Ausnahmen zuzulassen, habe für Missverständnisse gesorgt, die nun ausgeräumt werden müssten. Es gehe nicht darum, Jül freiwillig zu machen. In Betracht gezogen werde stattdessen, nur in Einzelfällen andere Konzepte zuzulassen, sagte Zillich.

Das jahrgangsübergreifende Lernen ist 2004 als das Kernstück der Grundschulreform im neuen Schulgesetz verankert worden. Demnach sollten alle Grundschulen vom Schuljahr 2007/08 an jahrgangsgemischte Klassen in der Schulanfangsphase (1. und 2. Klasse) einrichten, um besser auf die individuellen Lernbedürfnisse der Kinder reagieren zu können. Doch der Widerstand der Schulen war groß. Bildungssenator Jürgen Zöllner gewährte vielen Einrichtungen deshalb immer wieder Aufschub. Gegenwärtig haben noch immer 35 der insgesamt rund 400 öffentlichen Grundschulen Jül nicht eingeführt. Aus Kreisen der Schulaufsicht war am Freitag zu erfahren, dass Zöllner an Jül als Grundprinzip in der Grundschule weiterhin festhalten will. Ausnahmen sollen nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden. Und zwar nur dann, wenn die Schule ein schlüssiges Konzept vorlegt, aus dem hervorgeht, wie sie die Schulanfangsphase auch ohne Jül so organisieren kann, dass jeder Schüler bestmöglich gefördert wird. Über diesen Vorschlag soll jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Festlegen will sich der Senator erst im Frühjahr.