Ratgeber
Freitag, 17. Dezember 2010 02:28
Auf der ersten Sitzung unserer Gesamtelternvertreter wurden keine Vertreter für Fachkonferenzen gewählt. Die Schulleitung, die die Wahl leitete, sagte, das sei nicht nötig. Aber haben die Eltern nicht ein Recht darauf, auch in Fachkonferenzen vertreten zu sein, selbst wenn die Schule das nicht wünscht? Christina M. aus Wilmersdorf
Ja, da haben Sie völlig Recht. Die Eltern haben einen Anspruch darauf, in den Fachkonferenzen vertreten zu sein. Die schulrechtlichen Informations- und Mitwirkungsrechte stehen nicht im Belieben einer Schulleitung und die Wahl von jeweils zwei beratenden Mitgliedern für die Gesamtkonferenz der Lehrer sowie die Fachkonferenzen ist eines der Rechte der Gesamtelternvertretung (GEV).
Die Fachkonferenzen werden immer von der Gesamtkonferenz gebildet und übernehmen dessen Befugnisse ganz oder teilweise, haben allerdings in ihren Beschlüssen in dem von der Gesamtkonferenz vorgegebenen Rahmen zu verbleiben.
Die gewählten Elternvertreter sind grundsätzlich immer rechtzeitig zu den anberaumten Sitzungen einzuladen, denn diese sind gerade für Eltern höchst informativ und wichtig. Schließlich werden dort die für ein Fach oder Lernbereich wesentlichen Fragen erörtert und alle Angelegenheiten, die den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, beschlossen. Nach dem Schulgesetz zählen hierzu insbesondere die Umsetzung der Rahmenlehrpläne , die fachbezogenen Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht, die Auswahl der Lern- und Lehrmittel sowie die Koordinierung von Kursangeboten.
Da in den Fachkonferenzen auch über die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Faches und über die jeweilige Fachliteratur diskutiert wird, können sich zum Beispiel fachkundige Eltern besonders gut einbringen. Doch das ist kein Muss. Auch rein zuhörende Eltern können die entsprechenden Informationen ihrerseits dann problemlos in die GEV tragen. Deshalb ist es wichtig, dass sich in der GEV Eltern für diese Aufgabe finden. Werden die Elternvertreter regelmäßig nicht zu den Fachkonferenzen eingeladen, kann die GEV die jeweiligen Fachkonferenzleiter zu einer Berichterstattung in die GEV bitten.
André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin