Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Landeselternausschuss ersucht Sie dringend, die Aktivitäten der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu stoppen, mit denen in der Umsetzung ihrer Vorstellung von Inklusion Tatsachen geschafft werden.


Die Betroffenenvertreter wurden und werden , entgegen der unterzeichneten UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, nicht oder nur unzureichend aktiv an der Umsetzung des Projektes „Inklusive Schule“ beteiligt.

 

Bereits jetzt herrscht ein sehr belastetes Klima zwischen der Senatsverwaltung, Schulen und den Betroffenenvertretern, die mit großer Sorge und auch Betroffenheit im wahrsten Sinne des Wortes, diese Aktivitäten wie die Umsetzung von

 

- zentraler Diagnostik,
- vom tatsächlichen Bedarf losgelöster Deckelung des Budgets für Schulhelfer,
gruppenbezogener Pauschalversorgung in den Regelschulen, in denen durch diese
Unterversorgung auch die Menschen ohne Behinderung, die Behinderten als die eigentliche Behinderung erfahren,
- Schließung von Förderzentren und Schaffung von sogenannten Schwerpunktschulen,

 

und dergleichen mehr, erfahren müssen.

 

Derzeit werden seitens der Senatsverwaltung halbherzig Gespräche mit Vertretern von Betroffenen organisiert, die jedoch, wie schon in 2010, ohne ernsthafte Diskussion oder Ergebnisse verlaufen.

 

Aus diesem Grunde haben die Betroffenenvertreter in diesem Jahr, im Vorfeld eines solchen Gespräches, von der Senatsverwaltung die Mitunterzeichnung beigefügter Erklärung verlangt.  Ziel war es, von vornherein die Ernsthaftigkeit solcher Gespräche klarzustellen und die sofortige Rücknahme eines Formulars zur Beantragung von Schulhelfern zu erreichen, das u.a. die gegenwärtige Unterversorgung für Kinder mit Behinderung mitverursacht. Die Senatsverwaltung unterzeichnet weder diese Erklärung, noch macht sie den Betroffenen ein alternatives Angebot.

 

Es besteht der Eindruck, dass die Senatsverwaltung ausschließlich haushaltsorientiert und möglichst ungestört in kurzer Zeit Tatsachen zu schaffen sucht.

Das kann, soll und wird so nicht gelingen.

 

Die Betroffenenvertreter und die übrige Elternschaft, die sich mit diesem Prozess beschäftigt, sind sich darin einig, dass unter diesen Umständen und mit dieser Herangehensweise Inklusion nicht gelingen kann.

 

Bitte sorgen Sie dafür, dass die in vielen Punkten bereits jetzt abzusehenden und zum Teil auch schon eingetretenen Fehlentwicklungen gestoppt und in seriöser Form alle am Prozess Beteiligten und Betroffenen aktiv in die Konzeption einbezogen werden, damit eine ernst gemeinte und praxisbezogene, gemeinsame Durchführung der Inklusion stattfinden kann.

 

Der Landeselternausschuss und seine AG-Inklusion stehen neben anderen Vertretern von Betroffenen, für weitere zielorientierte Gespräche gerne zur Verfügung.


Für den Vorstand

Günter Peiritsch
Landeselternausschuss-Vorsitzender


HIER: Gemeinsame Erklärung