Mit diesem Forderungskatalog will sich der Landeselternausschuss aktiv an der Diskussion mit Blick auf die Kernaufgaben zur Verbesserung des Berliner Bildungssystems beteiligen. Der Forderungskatalog soll den politischen Entscheidungsträgern dazu dienen, die Forderungen der Eltern in den Koalitionsverhandlungen nach der Wahl vom 18. September 2016 zu berücksichtigen und in der kommenden Legislaturperiode umzusetzen.

Präambel
Schulgebäude (Neubau, Sanierung, Bestandsschulen)
Inklusion
Lehrkräfteausstattung/Unterrichtsausfall
Erfolgreiche Schulsozialarbeit ermöglichen
Rahmenlehrplan
Gymnasien: Mittlerer Schulabschluss (MSA) und personelle Ausstattung 10. Klasse (Einführungsphase Oberstufe)
Die Integrierte Sekundarschule (ISS), eine Schule für alle – endlich konsequent umsetzen und personelle sowie räumliche Voraussetzungen schaffen!
Kinder brauchen gute Ganztagsgrundschulen
Sprachbildung ohne Deckelung
Gesundes und kostenfreies Mittagessen für alle Schüler_innen in adäquaten Räumen an allen Berliner Schulen
Musikbildungsförderungsgesetz
SESB – Standortsicherung und Ausbau
IT-Ausstattung
Digitale Schule mit professionellen Lehrkräften umsetzen
Willkommensklassen
Schulgärten an Grundschulen

Präambel

Der Landeselternausschuss vertritt die Interessen der Eltern von über 428.000 Berliner Schüler_innen. Der vorliegende Forderungskatalog ist in Zusammenarbeit mit den Bezirkselternausschüssen und Gesamtelternvertretungen der Berliner Schulen entstanden. Daraus resultiert auch die Bandbreite der Forderungen. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung dar.

Im Bildungsbereich gibt es viel zu tun. Der Landeselternausschuss sieht mit großer Sorge die offizielle Quote der Schulabbrecher_innen von 10,9% aus dem Jahr 2015. Diese Zahl ist abermals im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Hier ist ein dringender Handlungsbedarf notwendig.

 

Schulgebäude (Neubau, Sanierung, Bestandsschulen)

Berlin wächst schnell: Zusätzliche 86.000 Schulplätze sind innerhalb der nächsten Jahre vonnöten. Ein Schulgebäude zu errichten dauert jedoch in Berlin 7-10 Jahre. In mehreren Regionen (u. a. Pankow, Friedrichshain, Lichtenberg) war schon seit mehreren Jahren abzusehen, dass die vorhandenen Schulplätze nicht ausreichen werden.

Die einzige Vorsorge, die bisher vom Land Berlin getroffen wurde, um dieser Problematik zu begegnen, war und ist der „Modulare Ergänzungsbau“ (MEB). Abgesehen von der nicht ausreichenden Kapazitätserhöhung an Schulplätzen durch die insgesamt über 40 geplanten bzw. bereits fertiggestellten MEBs, sind diese Bauten im Äußeren von einer architektonischen Einfallslosigkeit geprägt und entsprechen im Inneren dem Modell der althergebrachten „Flurschule“, anstatt den notwendigen und zeitgemäßen pädagogischen Anforderungen an Schulräumen gerecht zu werden. Für einen ganztägigen Aufenthalt haben die MEBs außerdem weder die notwendigen Mensen noch Rückzugs- oder Freizeiträume oder die erforderlichen Arbeitsplätze für Schüler_innen und Lehrpersonal.

Unverständlicherweise haben das Land Berlin und die Bezirke versäumt schon vor Jahren ein verwaltungstechnisches Neu-Konzept zu entwickeln, wie man die Planungszeiten für „echte“ (vollständige) Schulgebäude so absenkt, dass man zeitnah auf Entwicklungen reagieren kann, ohne dass man in der Not auf Schnellbau-Modelle wie die MEBs zurückgreifen muss.

Aufgrund dieses politischen Versäumnisses in Kombination mit der „wachsenden Stadt“ findet in den vorhandenen Schulen eine zunehmende Verdichtung statt, mit der Konsequenz, dass u. a. Teilungs- und Rückzugsräume zu Klassenräumen umgewandelt werden, es insgesamt zu wenig Platz für den Bewegungsdrang der Schüler_innen gibt und es damit u. a. auch zu einer steigenden Unfallhäufigkeit kommt. Wie kann das Land Berlin die integrative und inklusive Schule umsetzen wollen, wenn sich gleichzeitig die räumliche Situation an den Schulen immer mehr zuspitzt? Wie kann das Land Berlin ein kompetenzorientiertes Lernen im Rahmenlehrplan verankern, wenn es gleichzeitig die Räume für selbstorganisiertes und praktisches Lernen nicht bereitstellt oder die vorhandenen umfunktioniert werden müssen?

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist es, wenn etablierte Projekte wie z. B. „Bauereignis“, das mit wenigen finanziellen Mitteln eine Umgestaltung der schulischen Innenräume unter Einbezug der Schülerschaft erreicht, die Finanzierung gestrichen bekommt. Gerade wegen der zunehmenden Verdichtung hätte dieser erprobte Ansatz als eine Chance gesehen und genutzt werden müssen, jeden Quadratmeter möglichst qualitativ und sinnvoll für die Schulgemeinschaft nutzbar zu machen.

Die jahrzehntelange Vernachlässigung der Bausubstanz der Berliner Schulen hat in Folge des Sparkurses zu einem milliardenschweren Sanierungsstau geführt, wie der Gebäudescan offenbart hat. Es fehlt aber nicht nur Geld und Personal, sondern die Politik muss auch der Frage nachgehen, wie und in welchen Strukturen die Mittel bisher eingesetzt wurden. Die Schulgebäude liegen in der Verantwortung der Bezirke, hier hat aber offensichtlich die politische Zuordnung der einzelnen Ämter (Schulamt, Bauamt, Finanzen etc.) eine größere Bedeutung erhalten, als die sachgerechte Bearbeitung der Sanierungsmaßnahmen. In der Verantwortung für diesen Missstand sieht der Landeselternausschuss aber nicht nur die Bezirke, sondern gleichfalls auch das Land Berlin, das für die personellen und finanziellen Ressourcen zuständig ist.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Einen sichtbaren „gemeinsamen politischen Willen“ aller Abgeordneten auf Senats- und Bezirksebene zur substanziellen Verbesserung der Schulgebäude-Situation in Berlin.
  • Mehr Transparenz, weniger „Kompetenzgerangel“!
  • Zügiges Erarbeiten eines tragfähigen Gesamtkonzeptes für Sanierungs- und Baumaßnahmen durch die entsprechenden Senatsverwaltungen und Bezirke unter Einbeziehung der Schulgemeinschaft und eines fachlichen „Know-hows“. Mit dem Ziel, klare Zuständigkeiten, transparente Kommunikationswege und höhere Effektivität bei allen Bau- und Sanierungsmaßnahmen für Schulgebäude zu erreichen, die nicht nur die notwendigen Schulplätze absichern, sondern auch den Raum als „Dritten Pädagogen“ verstehen.
  • Beendigung des „Flickenteppichs“ von einzelnen bürokratisch aufwendigen „Sonderprogrammen“ für die Sanierung. Stattdessen Bereitstellung von ausreichenden und verlässlichen finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen.
  • Erfolgreich erprobte Projekte in die Regelfinanzierung aufzunehmen, insbesondere Maßnahmen zur Umgestaltung und Verbesserung der schulischen Innenräume (Beispiel „Bauereignis“).
  • Keine „Kostenleistungsrechnung“ für die Finanzierung von Schulplätzen durch das Land Berlin: Denn Überbelegung von Schulen verschafft einen Gewinn und Unterbelegung einen Verlust für den bezirklichen Haushalt. Das schafft falsche Anreize!
  • Vorausschauende Planung des erforderlichen Schulraums vor dem Hintergrund auch zukünftig wachsender Schüler_innenzahlen. Frühzeitige Sicherung und Vorhaltung von Flächen für Schulneubauten, Vereinfachung und Beschleunigung sowie großzügige Handhabung bei der Bedarfsanerkennung.
  • Schnellbau- und Standard-Maßnahmen sollen die Ausnahme sein. Echte (und vollständige) Schulneubauten sollen die Regel sein, denn Schulen sind Lern- und Lebensorte.
  • Vereinfachung des Verfahrens von der Bedarfsanerkennung bis zum fertiggestellten Schulraum mit dem Ziel der Verkürzung der Regelverfahren von derzeit durchschnittlich acht auf drei bis vier Jahre.
  • Einführung der „Phase Null“ beim Schulbau und bei umfassenden Sanierungen: Die Bedarfe und Konzepte der zukünftigen Nutzer des zu errichtenden/grundsanierenden Schulgebäudes werden in einem ca. sechsmonatigen Verfahren erfragt und fließen mit in die Bauplanung ein.
  • Überarbeitung des Musterraumprogramms und Anpassung an heutige Erfordernisse moderner pädagogischer/architektonischer Konzepte unter Berücksichtigung u. a. der „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten“ der Montagstiftung.
  • Für einen Schulplatz sind neben Unterrichtsräumen auch ausreichend Flächen in praktikablen, räumlichen Zusammenhängen für individuelle Förderung, Gruppen- und Einzelarbeitsplätze, Gemeinschaft, Rückzug sowie für das gemeinsame schulische Mittagessen, Fachräume, Beratungsräume, Arbeitsplätze für Pädagog_innen einzuplanen. Ebenso die erforderlichen Flächen für Inklusion mit durchgängig +10 % (Erfahrungswert für z. B. Rollstuhl-Bewegungsflächen im Klassenraum, Rückzugs-, Therapie- und Pflegebereiche).
  • Bereitstellung von ausreichend finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen für die Instandsetzung und Sanierung der Bestandsschulen, auch für Maßnahmen über die Kategorie 1 des aktuellen Gebäudescans hinaus. Die bestehenden Schulgebäude müssen im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen auch in ihrer Qualität hinsichtlich Raumzusammenhängen und -Konzepten einschließlich der Raumakustik verbessert werden.
  • Bestandsschulen, die entweder durch zunehmende Schülerzahlen eine räumliche Verdichtung erfahren, oder raumgestalterisch immer noch einer Pädagogik von vor 100 Jahren entsprechen, müssen flächendeckend eine sinnvolle Innenraumgestaltung ermöglicht bekommen.
  • Anpassung der bereits erstellten und zukünftigen „Modularen Ergänzungsbauten” mit ausreichenden Ergänzungsflächen. Die aktuellen MEB-Konzepte sollen überprüft und verbessert werden, die Module sollen mehr Flexibilität und Anpassung an die örtlichen Verhältnisse sowie die konkreten Bedarfe der Schule ermöglichen.
  • Dies soll ebenso für den Einsatz von „modularen Sporthallen“ gelten. Für den Gesundheitsschutz der Nutzer_innen soll die Akustik im Vergleich zu herkömmlichen Sporthallen verbessert und die erforderlichen Mittel für diese erhöhten Anforderungen bereitgestellt werden.

 

Inklusion

In den vergangenen Jahren war eine befasste Beteiligung und Berücksichtigung schulischer Elternschaft trotz zahlreicher Dialogangebote seitens des LEA an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht durchsetzbar. Dies hatte schließlich auch den Austritt des Landeselternausschuss Schule Berlin aus dem „Fachbeirat Inklusive Schule“ bereits Ende 2014 zur Folge.

Ein Thema von besonderer Bedeutung für die Breite der schulischen Elternschaft stellt das geplante Maßnahmenpaket dar, das

  • die Abschaffung der Feststellungsdiagnostik für die Bereiche Lernbehinderung, emotional-soziale Entwicklungsbedarfe und Beeinträchtigung der Sprachentwicklung (LES - betrifft 75 % der sonderpädagogischen Förderbedarfe im Land Berlin),
  • verbunden mit einer weiteren Pauschalierung und Begrenzung von Fördermitteln, sowie keinerlei verbindlicher Richtlinien, die sicherstellen würden, dass solche haushälterisch bemessenen, sonderpädagogischen Förderungen wenigstens verlässlich bei den betroffenen Kindern ankommen würden und
  • erkennbar die Betroffenen, die Eltern und die Schulen nachhaltig schlechter stellt, als dies bisher schon der Fall ist, zur Folge haben wird.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind dazu angetan, die Akzeptanz des Inklusionsprozesses in unseren Schulen nachhaltig zu gefährden.

Abzusehen ist, dass

  • die geplanten pauschalen Mittelzumessungen („verlässliche Grundausstattung“) noch mehr als bisher „kreativ“ zweckentfremdet für jedweden Mangel in unseren Schulen Verwendung finden können und werden,
  • die oben erwähnten Behinderungsarten als festgestellte Größenordnung auch aus dem bildungspolitischen Handlungsfeld verschwinden werden,
  • die Rechte auf sonderpädagogische Förderung und Ausgleiche für die Betroffenen, die Familien und die Schulgemeinschaft als Ganzes weiter beschnitten werden,
  • die mit Sonderpädagogen unterbesetzten Bezirksstellen als ambulante Einsatzkräfte für durchschnittlich 50 Schulen das fehlende, feste sonderpädagogische Personal in den Schulen nach wie vor nicht ersetzen können,
  • es durch das vermeintliche Verschwindenlassen der Behinderungsarten LES noch schwieriger wird, in wirkungsvoller Weise bildungs- und sozialpolitisch einzugreifen bzw. zu steuern, mit den entsprechend negativen Folgen für die ständig wachsende Stadt und das öffentliche Schulsystem,
  • die unzutreffende Argumentation für eine Abschaffung einer professionellen Feststellungsdiagnostik uns allen einen Bärendienst erweisen wird. Nicht die Feststellung eines Bedarfes stigmatisiert (stempelt ab), sondern das System und die handelnden Personen. Stigmatisierung kann man nicht einfach per Ausblendung abschaffen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass ihr in personell und materiell unterversorgten Schulen Tür und Tor geöffnet werden.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Der Berliner Elternschaft endlich auf die seit Langem vorgebrachte Kritik in Bezug auf die geplanten Maßnahmen und unter Berücksichtigung des aktuellen Entwicklungs- und Ausstattungsstands unserer Schulen, zufriedenstellende und praxistaugliche Antworten zu geben.
  • Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht von Schüler_innen mit und ohne Behinderungen
  • Entwicklung einer zeitgemäßen Feststellungsdiagnostik/Ausstattung für festgestellte Bedarfe der Förderbereiche Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache
  • In jedem Bezirk eine unabhängige Ombudsperson mit regionalen Kenntnissen und mit weitreichenden Kompetenzen und Befugnissen zu installieren, damit die Anliegen im Zusammenhang mit inklusivem Schulbetrieb von Betroffenen und allen an Schule Beteiligten wirksam wahrgenommen und vertreten werden können. Eine „Reduktion“ einer solchen Anlaufstelle auf eine Antidiskriminierungsstelle entspricht nicht den Erfordernissen inklusiver Schule.
  • Eine tatsächliche aktive Mitwirkung und Beteiligung auf Augenhöhe von Betroffenen und der Berliner Elternschaft.
  • Gremien, Vereine und Verbände haben selbst zu entscheiden, welche Personen aus ihren Reihen sie als ihre Experten entsenden.
  • Die Entwicklung zur flächendeckenden inklusiven Schule muss wie bereits in Hamburg im Berliner Schulgesetz verbindlich für alle Schularten festgeschrieben und entschlossen umgesetzt werden – von der Grundschule bis zur beruflichen Bildung. Die Erfüllung dieser Rechtsansprüche auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen darf nicht verweigert werden (wie aktuell nach wie vor im § 37 Berliner Schulgesetz festgeschrieben).
  • Die Berücksichtigung und gemeinsame Auseinandersetzung mit dem vom LEA 2015 aufgestellten Forderungskatalog (http://leaberlin.de/ag-inklusion/3750-forderungskatalog-inklusion) und der mit seiner Mitwirkung beschlossenen „Resolution Berliner Elternschaft 2.0 zur >Baustelle Inklusive Schule< 2016“ (auf www.inklusion-elternredenmit.de).

Lehrkräfteausstattung/Unterrichtsausfall

16.000 Lehrer müssen in den nächsten 7 Jahren eingestellt werden. Der Senat hat jedoch die eigenen Prognosezahlen nicht ernst genug genommen und auf die Deckung des Lehrkräftebedarfes über andere Bundesländer gesetzt, statt eigene Lehrkräfte auszubilden. Durch den größeren Lehrerbedarf in den anderen Bundesländern funktioniert dieses Modell aber nun nicht mehr. Mit der Konsequenz, dass Studienräte nun in den Schulanfangsphasen an Grundschulen unterrichten und „Quereinsteiger“ die Lücken füllen.

Unabhängig davon, dass Berlin ein „Lehrereinstellungsproblem“ hat, wird 10 % des Unterrichts derzeit erst gar nicht regulär erteilt, bzw. fällt ganz aus oder Vertretungsunterricht wird auf Kosten von Teilungs- und Förderunterricht organisiert. Und hier ist noch nicht der prüfungsbedingte Ausfall (siehe MSA) mit einberechnet. Unterrichtsausfall ist und bleibt eines der größten Ärgernisse im Berliner Schulalltag, besonders in Anbetracht der Tatsache, dass Lernerfolge losgelöst vom familiären Hintergrund erfolgen können, wenn Lernen und Lehren ausreichend Zeit und Qualität erhält.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • bedarfsgerechten Ausbau und auskömmliche Finanzierung zusätzlicher Studienplätze für Lehrkräfte in den bekannten Mangelbereichen (Grundschule) und -fächern
  • Schaffung von Anreizen zur Versorgung von unterbesetzten Randgebieten
  • angemessene Ausstattung von Schulen zur Kompensation von Unterrichtsausfall mit einer 10 %-Reserve.
  • Vermeidung der Aufhebung von Förder- und Teilungsstunden zugunsten der Vertretung von Unterricht
  • Verhinderung von Unterrichtsausfall wegen Abschlussprüfungen
  • Gewährleistung der Vertretung durch Fachlehrkräfte für das zu vertretende Unterrichtsfach

 

Erfolgreiche Schulsozialarbeit ermöglichen

Schulsozialarbeit ist die intensivste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule und zentrale Schnittstelle zwischen Schüler_innen, Lehrer_innen, Schulleitung und Eltern. Erfolgreiche Schulsozialarbeit zeichnet sich aus durch:

  • eine personelle Kontinuität und vollzeitbeschäftigte studierte sozialpädagogische Fachkräfte,
  • eine angemessene konzeptionelle Verankerung (auch im Schulprogramm),
  • eine eigene und gute räumliche Ausstattung,
  • eine kontinuierliche Gruppenarbeit (in Kleingruppen und Klassen),
  • eine zeitnahe Intervention (zum Beispiel bei Schulmüdigkeit oder kritischen Lebenssituationen),
  • eine leichte Erreichbarkeit für Eltern, Schüler_innen und Lehrer_innen (in der Schule während der Unterrichtszeit),
  • tragfähige Kooperationsstrukturen mit Institutionen (zum Beispiel Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, Schulpsychologen usw.),
  • innovative Projekte, die das Wir-Gefühl von Klassen und Schulgemeinschaft steigern,
  • Angebote zu Themen wie Suchtprävention und -intervention, Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Kommunikationstraining, Berufsorientierung.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • die dauerhafte Einstellung von vollzeitbeschäftigten Schulsozialarbeitern an allen Berliner Schulen ab sofort
  • ausreichende finanzielle Mittel für vorhandene Bildungskonzepte  der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an Schulen
  • Gewährleistung von einheitlichen Standards in Berlin und eine den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasste Finanzierung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität für alle Schulen
  • Ausbau der Stellen von Schulpsychologen für die Gewährleistung einer Versorgung aller bezirklichen Regionen und Schulen mit der Möglichkeit, auch bei akuten Problemen ein zeitnahes Eingreifen zu garantieren

 

Rahmenlehrplan

Ab dem Schuljahr 2017/2018 tritt der neue Rahmenlehrplan in Kraft. Mit Interesse werden die Elternvertreter_innen die Einführung in die schulinternen Curricula begleiten. Offene Fragen in der Umsetzung sehen wir bei den Punkten: Benotung/Leistungsbewertung/Leistungsdokumentation, Vergleichbarkeit/Anschlussfähigkeit (beim Übergang zwischen altem und neuem RLP) und Unterrichtsmethodik im Fach Geschichte in den Klassenstufen 7 und 8.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Anpassung der Ausbildung von Lehrkräften an den neuen Rahmenlehrplan
  • verpflichtende Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrer_innen für die Inhalte des neuen Rahmenlehrplanes
  • Erhöhung der Anrechnungsstunden für Fort- und Weiterbildung in den Zumessungsrichtlinien
  • Bereitstellung von zusätzlichen und wirksamen Ressourcen für die Erstellung/ Vorbereitung schulgenauer Lernprogramme/Curricula, fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung und gezielter Unterrichtung unterschiedlicher kompetenzorientierter Lerngruppen in den Schulklassen, sowie kontinuierliche Aufbereitung und Fortschreibung lernbegleitender Diagnostik für alle Schüler_innen
  • durchgängige Berücksichtigung der beruflichen Orientierung ab Jahrgangsstufe 7
  • Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrkräften (Best-Practice/Kollegiale Hospitation)
  • freie Lern- und Lehrmaterialien (OER)
  • sach- und fachgerechte Evaluation nach Einführung des neuen Rahmenlehrplanes unter Beteiligung der Landesschulgremien

 

Gymnasien: Mittlerer Schulabschluss (MSA) und personelle Ausstattung 10. Klasse (Einführungsphase Oberstufe)

Jedes Jahr müssen tausende Berliner Gymnasiasten in der zehnten Klasse in einem mehrteiligen schriftlichen Prüfungsverfahren, welches Lehrer- und Schülerressourcen bindet, den Mittleren Schulabschluss ablegen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft will an diesem nur in Berlin so praktizierten Verfahren festhalten, da die „Erfahrung der Prüfungsbewältigung“ die von Schulpraktikern öffentlich kritisierten Nachteile aufwiege.

Es wird u. a. in Kauf genommen, dass für die von der Verwaltung erwünschte „Stärkung der Persönlichkeit“ der Schüler_innen durch das Bestehen der MSA-Prüfung (fast 100 % der Schüler_innen am Gymnasium bestehen die Prüfungen, die den Stoff der 9. Klasse abfragen), Unterricht für die ganze Schule tageweise ausfällt und der Lehrplan der 10. Klasse vernachlässigt werden muss, um die Schüler_innen auf die Prüfungen vorzubereiten.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Ende des Berliner Alleingangs beim MSA
  • Erteilung des MSAs mit der erfolgreichen Versetzung in die 11. Klasse
  • Keine ressourcenbindenden durchgängigen MSA-Prüfungen in der 10. Klasse am Gymnasium.
  • Statt MSA-Prüfungen die freiwerdenden Kapazitäten an den Gymnasien nutzen, um sich auf die Schüler zu konzentrieren, die nach der 10. Klasse das Gymnasium verlassen müssen oder wollen und dafür den MSA in Form einer bestandenen Prüfung benötigen.
  • Statt MSA-Prüfungen Vergleichsarbeiten, die dem Lehrplan der 10. Klasse Gymnasium gerecht werden und den Übergang in die Oberstufe vorbereiten.
  • Integration der Präsentationsprüfung, die Bestandteil der aktuellen MSA-Prüfung ist, in die allgemeine Leistungsbewertung für die 10. Klasse. Der LEA betrachtet diese Prüfungsform grundsätzlich als Vorbereitung auf das Abitur als sinnvoll. Die 10. Klassen sollten zudem über eine reine Benotung hinaus ein differenziertes Feedback zur Präsentations-Leistung erhalten, was bisher im Rahmen der MSA-Abschlussprüfung am Gymnasium nicht möglich war.
  • Aufstockung der personellen Ressourcen für die 10. Klasse, um der Doppelfunktion dieses Jahrgangs (Abschluss Sek1 und zugleich Einführungsphase der Oberstufe) entsprechend der KMK-Anforderungen und im Hinblick auf das länderübergreifende Zentralabitur ab dem Schuljahr 2016/17 ausreichend gerecht zu werden.

 

Die Integrierte Sekundarschule (ISS), eine Schule für alle – endlich konsequent umsetzen und personelle sowie räumliche Voraussetzungen schaffen!

Ziel der Berliner Schulstrukturreform 2010/11 war es, die umfassende Förderung aller Schüler_innen entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen zu ermöglichen, um den für sie bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen – unabhängig von ihrem familiären und sozioökonomischen Hintergrund.

Eine alarmierende Zahl zeigt, dass dieses Ziel weit verfehlt wurde: Jede/r zehnte Berliner Schüler_in (10,9%) verlässt die ISS ohne Abschluss , das sind ca. 50% mehr, als vor der Reform (7,4%), das Land Berlin ist damit trauriges Schlusslicht in Sachen Schulabschluss (Bundesdurchschnitt: 5,6%).

Die diesjährigen MSA-Prüfungsaufgaben in Mathematik sind von den Fachlehrer_innen und sogar von Schüler_innen als zu leicht eingeschätzt worden, Nicht zuletzt berichten Eltern von nicht oder nicht gut genug funktionierender Binnendifferenzierung in der Praxis und mahnen dringenden Handlungsbedarf an.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • personelle Doppelsteckung in allen Hauptfächern, vor allem im Fach Mathematik an den ISS
  • Leistungsschwächere und Leistungsstarke gleichermaßen fördern – der Leitgedanke der inklusiven Schule bezieht sich auf alle Schüler_innen
  • Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für mehr Chancengerechtigkeit, z. B. von größeren Klassenzimmern in den vielen ehemaligen Hauptschulen, deren Unterrichtsräume für nur ca. 18 Schüler_innen statt jetzt 25 Schüler_innen konzipiert sind
  • Förderung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf durch ausgebildetes Fachpersonal u. a. auch in temporären Kleingruppen ermöglichen
  • Ausbau der Qualifizierung der Lehrkräfte durch regelmäßige verpflichtende Fortbildung im Hinblick auf die Heterogenität der Schülerschaft an Integrierten Sekundarschulen
  • signifikante Erhöhung der Anzahl von Integrierten Sekundarschulen mit gymnasialer Oberstufe
  • Ausstattung der Integrierten Sekundarschulen mit aktueller IT-Technik für den Unterricht, sowie die Anstellung von externen IT-Betreuern statt Lehrkräften, die dann für den Unterricht ausfallen
  • Einrichtung eines Task Force-Teams, das „Brennpunktschulen“ nach dem Vorbild der Rütli-Schule schnell wirksame Hilfe ermöglicht
  • keine weitere Absenkung des MSA-Prüfungsniveaus
  • Obergrenzen für Klassenfrequenzen von 26 Schüler_innen in allen Klassenstufen (7- 10) und nicht nur in den Klassenstufen 7 und 8

 

Kinder brauchen gute Ganztagsgrundschulen

Immer mehr Berliner Kinder verbringen den ganzen Tag an ihren Grundschulen. Sie alle haben ein Recht auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung. Dafür haben seit 10 Jahren alle Berliner Grundschulen, in offener oder gebundener Form, Verantwortung übernommen. Damit gute ganztägige Pädagogik gelingen kann, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Davon ist die Realität oft meilenweit entfernt. Mit der Verdichtung der Berliner Schulen aufgrund steigender Schülerzahlen („wachsende Stadt“) werden zunehmend Räume aus den bereits gering ausgestatteten Ganztagsbereichen zu Unterrichts- oder Mehrzweckräumen umgewidmet. Aber ohne die erforderliche räumliche Ausstattung ist ein sinnvoller Ganztagsbetrieb nicht mehr möglich.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Für jedes Grundschulkind einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz bis 16:00 Uhr, auch in den Ferien.
  • Mehr Personal – mehr Zeit. Wir fordern für Bildung, Erziehung und Betreuung aller Kinder und für die Zusammenarbeit aller Pädagog_innen eine bessere Erzieher_in-Kind-Relation (1:15) und eine bessere Leitungsausstattung (1:100).
  • Ausreichend Platz. Wir fordern mindestens 3 qm pädagogische Nutzfläche für jedes Grundschulkind im Ganztag. Keine Doppelnutzung von Schulräumen für diesen Grundstandard!

 

Sprachbildung ohne Deckelung

Zusätzliche Sprachförderung erhält ein Kind in Berlin nur dann, wenn es eine Schule besucht, die einen Schüler-Anteil von mindestens 40 % „nicht-deutscher Herkunftssprache“ (ndH) oder „lernmittelbefreit“ (LMB) nachweist. Unter diesem Anteil von 40 % erhalten die Schulen keine zusätzlichen Stunden, um den individuellen Bedarf für Sprachbildung decken zu können. Der den bezirklichen Schulaufsichten zur Verfügung stehende „Dispositionspool“ für Sprachförderung ist nicht ausreichend und führt zu ungerechten und zum Teil intransparent geführten Verteilungskämpfen zwischen den Schulen um die wenigen zusätzlichen Stunden für Sprachförderung.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Unabhängig von der „ndH“ und „LMB“-Quote an einer Schule soll bei Bedarf jede/r Schüler_in eine zusätzliche Sprachförderung erhalten.
  • Zusätzliche Lehrkräfte, die auch zusätzlich zum Unterricht mit den Schülern arbeiten können, da sich Sprachförderung nicht nur mit internen Schulcurricula zur Sprachbildung durchführen lässt.

 

Gesundes und kostenfreies Mittagessen für alle Schüler_innen in adäquaten Räumen an allen Berliner Schulen

Laut Definition der Kultusministerkonferenz sind Ganztagsschulen „ Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst [und] an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird“.

Der Schulalltag an allen Schulen gleicht demnach faktisch einem Ganztagsbetrieb und bei bestehender Schulpflicht hat das Land Berlin auch einer entsprechenden Versorgungsverpflichtung nachzukommen. Das Schulessen gehört zum heutigen Bildungsangebot und ist sowohl aus pädagogischer als auch aus ernährungsphysiologischer Sicht unerlässlich. Kostenfreies Schulessen beugt sozialer Ausgrenzung vor, gewährleistet Chancengleichheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Inklusion.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Bereitstellung von kostenfreiem Mittagessen für alle Schüler_innen an allen Berliner Schulen - unabhängig von Schulart - in ausreichend großen Räumen
  • Wegfall der Eigenbeteiligung in Höhe von 1,00€ für BuT-Empfänger als ersten kurzfristigen Schritt auf dem Weg zum kostenfreien Essen innerhalb von zwei Jahren
  • übergangsweises Angebot von gleichgestellter finanzieller Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen oberhalb der BuT-Grenze bis zur Einführung des kostenlosen Mittagessens für alle Schüler_innen
  • Ausstattung der Schulen mit Produktionsküchen. Frisches Kochen vor Ort ist qualitativ und pädagogisch wertvoller. Vorhandene Schulküchen sollen erhalten bleiben und nicht der allgemeinen Raumnot zum Opfer fallen. So kann das Essen ganzheitlich in den Schulalltag integriert werden.
  • Ausreichend Platz für Mensen und Küchen entsprechend der Schüler_innenzahlen. Alle Schüler_innen sollen in ausreichend langen Pausenzeiten gemeinsam essen können. Das setzt eine unausweichliche Erneuerung des Musterraumprogramms voraus, in dem Mensen u. a. als multifunktionale Räume geplant werden.

 

Musikbildungsförderungsgesetz

Durch ein Musikbildungsförderungsgesetz soll die musikalische Bildung im Fach „Musik“ gesichert und qualitativ verbessert werden.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Sicherung der Finanzierung der fachpersonellen Ausstattung
  • Erhöhung der Studienplatzzahlen
  • räumliche und sächliche Mindestausstattung (geeigneter Fachraum mit Instrumenten, Tonanlage, etc.)
  • Gewährleistung einer durchgängigen Zweistündigkeit des Faches Musik
  • Beteiligung des Landesmusikrates in den Prozess der Schulgesetzgebung in der Form einer Mitgliedschaft im Landesschulbeirat (LSB).

 

SESB – Standortsicherung und Ausbau

Für die Staatliche Europa Schule Berlin (SESB) gibt es 31 Standorte mit neun verschiedenen Sprach-Kombinationen.

Die vorläufigen Ergebnisse der kürzlich stattgefundenen Evaluation dieser Schulform bescheinigen deren großen Erfolg. Insbesondere der Spracherwerb der deutschen und der jeweiligen Partnersprache sowie weiterer Fremdsprachen wurde hervorgehoben. Darüber hinaus gelingt in der SESB in besonderem Maße die Integration aller Schüler_innen unabhängig von ihrem kulturellen Hintergrund.

Problematisch ist allerdings, dass die SESB-Klassen bei der Berechnung der Kapazitäten im Grundschulbereich nicht berücksichtigt werden, die SESB als Schule mit 30 Standorten und jeweils ganz eigenen Problemen nur auf Bezirksebene verwaltet wird, und es zudem keine eigenständige Elternvertretung gibt.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Standortsicherung aller existierenden SESB und den weiteren Ausbau dieser Schulform
  • eigenständige Elternvertretung
  • Anrechnung bei der Berechnung der Kapazitäten im Grundschulbereich

 

IT-Ausstattung

Die IT-Ausstattung Berliner Klassenzimmer und Schulbüros ist vielerorts veraltet. Die Schüler_innen sollen an der Technik von vorgestern die Nutzung der Hard- und Software von morgen lernen.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • moderne Ausstattung der Schulen mit Hard- und Software und schneller Breitbandanbindung
  • Bereitstellung der Folgekosten für Wartung, Hardware-Modernisierung und für nötige Lizenzen für Software-Updates
  • Pädagogik und IT zusammen zu denken
  • Smartboards und einzelne PC-Arbeitsplätze für individuelle Förderung in allen Klassen als Standard
  • zentrale Systemadministration durch Schulträger
  • Ressourcen (z. B. in Form von Fortbildung) zur Umsetzung der Ansprüche des neuen RLP
  • Ermöglichung von „Laptop-Klassen“ und „Tablet-Klassen“ an allen Schulen
  • Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Open Source-Software im Unterricht

 

Digitale Schule mit professionellen Lehrkräften umsetzen

Digitalisierung vernetzt alle Lebensbereiche miteinander – sie verändert das Lernen und erfordert Kompetenzen, die den Kerntechniken Lesen, Schreiben und Rechnen zur Seite gestellt werden müssen.

Kompetent und gut ausgebildet auf diesem Gebiet müssen vor allem die Lehrer_innen sein. Auch der neue Rahmenlehrplan setzt u. a. einen Schwerpunkt auf Medienbildung und will somit sicherstellen, dass die Lehrkräfte aller Fächer diese Themen, die von grundlegender Bedeutung für zeitgemäßes Lernen und Unterrichten sind, kontinuierlich aufgreifen und auch kritisch begleiten.

Allerdings gibt es derzeit an keiner der Berliner Universitäten eine Professur für Medienpädagogik.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • umgehende Einrichtung einer Professur für Medienpädagogik am Institut der Erziehungswissenschaften an der HU und FU Berlin, damit eine professionelle Ausbildung aller künftigen Lehrer_innen im Bereich Medienpädagogik gewährleistet ist.
  • regelmäßige Fortbildung der Lehrkräfte zu digitalen Medien

 

Willkommensklassen

Die Integration von geflüchteten Schüler_innen in das Berliner Bildungssystem bleibt als wichtige Aufgabe bestehen. Das Konzept der Willkommensklassen hat sich für die Integration bewährt. Der Übergang in die Regelklassen ist eine Herausforderung. Es hat sich aber herausgestellt, dass das Erlernen der deutschen Sprache allein nicht ausreichend ist, um die Kinder aufzufangen und in der Schule zu integrieren. Flüchtlingskinder in den aktuellen Willkommensklassen zum Beispiel eint, dass sie drei Erfahrungen machen mussten: Sie haben alle ihre Heimat verloren, sie haben alle eine Fluchterfahrung hinter sich, und sie müssen in einer ihnen völlig fremden Kultur zurechtkommen. Viele dieser Kinder sind traumatisiert. Daraus ergibt sich für die Kinder ein erhöhter Betreuungsbedarf. Den Willkommensklassen mit ihren maximal 15 Kindern steht aber nach den gültigen Zumessungsrichtlinien nur eine halbe Erzieherstelle zur Verfügung. Das ist unter den vorgenannten Gründen absolut unzureichend.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • eine ganze Erzieherstelle pro Willkommensklasse
  • zusätzliche Zumessung zur schulinternen Koordination von Willkommensschüler_innen in die Regelklassen
  • zusätzliche Zumessung von Stunden für Lehrkräfte für die Beschulung von Willkommensschüler_innen in den Regelklassen
  • Einhaltung der Obergrenzen von Klassenfrequenzen bei der Integration von Willkommensschüler_innen in die Regelklassen

 

Schulgärten an Grundschulen

Zum Bildungsauftrag der Berliner Schulen gehört es auch, den Schüler_innen zu ermöglichen zu erfahren, wie Lebensmittel, insbesondere Obst und Gemüse, entstehen. Gerade die Kinder einer Großstadt wissen wenig darüber, wo frisches Obst und Gemüse herkommt. Darum ist das Thema Schulgärten umso wichtiger.

Der Landeselternausschuss fordert:

  • Die Existenz von Schulgärten an allen Berliner Schulen durch eine zielgerichtete Anpassung der politischen Rahmenbedingungen und Finanzierung von Schulgarteninitiativen bzw. Bildungsprogrammen zu unterstützen.
  • Brachliegende Schulgärten sollen reaktiviert werden. Schulen sollen bei der Umsetzung unterstützt werden. Ziel soll es sein, dass 50 % der Berliner Schulen bis zum Jahr 2018 einen naturnahen Lernort für die pädagogische Arbeit nutzen können. Bis 2021 sollten dies 90 % aller Schulen realisieren.
  • Den Themenkomplex „Schulgärten, Gesunde Schule (Bewegung und Ernährung) und Orte der Biodiversität in der Millionenmetropole Berlin“ landesweit und in Politik und Gesellschaft zusammen zu thematisieren.
  • Die Schulgartenarbeit im Lehrplan zu verankern und im Rahmen des Sachkundeunterrichtes und/oder fakultativer Arbeitsgemeinschaften zu realisieren. Dieses gilt besonders für die Berliner Ganztagsschule.
  • Lehrer_innen und Erzieher_innen müssen entsprechend fortgebildet werden, um einen naturnahen Lernort pädagogisch sinnvoll nutzen zu können. Dies könnten Kooperationspartner oder externe Bildungsdienstleister wie die bezirklichen Gartenarbeitsschulen, lokale KGA-Vereine oder gemeinnützige Vereine (z. B. der bundesweit erfolgreiche Ackerdemia Verein, Bildungsprogramm „GemüseAckerdemie“) leisten, bei denen Lehrer_innen und Erzieher_innen fortgebildet werden und die Schulen bei der Planung, Umsetzung und Durchführung eines Schulgartens inkl. Bereitstellung von Lehrmaterialien nach Kriterien zur Bildung für „Nachhaltige Entwicklung“ unterstützt werden.

 

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