Der Landeselternausschuss begrüßt den 10-Punkte-Plan der Bezirke zum Schulbau und hofft auf eine zügige Umsetzung in den Bezirken und auf die angedachte finanzielle Unterstützung der geplanten Strukturen durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Wir teilen die Einschätzung, dass beim Thema Schulneubau und Schulsanierung mehr Personal notwendig sein wird als heute vorhanden ist. Die politisch Verantwortlichen sollten sich darüber Gedanken machen, ob eine Einstellung von Baufachleuten, wie bei den Lehrkräften in höhere Erfahrungsstufen, das Problem der Fachkräftegewinnung in Konkurrenz zur freien Wirtschaft reduzieren kann, und wie man notwendige Planungsleistungen extern beauftragen kann.

In den letzten Tagen sind u. a. seitens der Berliner FDP und des Vereins „Gemeingut in BürgerInnenhand“ vereinzelt neue Ideen, Proteste und Bedenken in die Medien getragen worden. Davon ausgehend sind für den Landeselternausschuss Fragen hinsichtlich des Themas Finanzierung entstanden.

Kritisch sieht Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschuss den Satz aus dem Senatsbeschluss vom 27.06.2017, der wie folgt lautet: „Als Kreditsicherheiten gegenüber den Banken dienen insbesondere die langfristigen Mietverträge über die Schulgebäude mit dem Land Berlin in Verbindung mit Erbbaurechten. Das Land Berlin würde der Wohnungsbaugesellschaft entsprechende Erbbaurechte gewähren.“
In diesem Satz werden zwar nicht explizit Schulgrundstücke benannt, trotzdem: „Uns ist wichtig zu klären, wie verhindert werden kann, dass Erbbaurechte verkauft oder mit Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden belastet werden, die dann handelbare Finanzprodukte sind. Zuvor stehen aber die Fragen, ob eine Kreditaufnahme überhaupt notwendig ist und wenn ja, ob es dann Kredite werden (müssen), die am Ende teurer werden könnten, wie es der Ökonom Heinz-Josef Bontrup von der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen in der Berliner Zeitung vom 04.11.2017 zu bedenken gibt. Hierzu werden wir bei den Verantwortlichen nachfragen.“ sagt Norman Heise.

„Uns ist auch wichtig, dass öffentlich über Risiken und Chancen einer möglichen Kreditaufnahme durch eine Wohnungsbaugesellschaft informiert und diskutiert wird. Transparenz und Fürsorge muss bei diesem Thema seitens des Senats gewährleistet sein!“ ergänzt Sabina Spindeldreier, stellv. Vorsitzende.

„Schüler_innen, Lehrkräfte und Eltern in allen Berliner Bezirken warten seit vielen Jahren auf einen verlässlichen Sanierungsfahrplan der für Ende Herbst von der Senatsverwaltung gegenüber uns als LEA angekündigt worden ist. Die Bezirke waren aufgefordert worden, bis spätestens zum 30.09.2017 ihre Prioritätenlisten bei der zuständigen Senatsverwaltung abzugeben. Wir gehen davon aus, dass mit der Veröffentlichung der Liste von den Bezirken und von der Senatsverwaltung nachvollziehbar und transparent begründet wird, warum es wichtig ist, das Schule X jetzt an Platz 1 der Liste steht und warum Schule Y, die gleiche oder ähnliche Bedarfe und bauliche Probleme hat, erst auf Platz 5 auftaucht.“ gibt Sabina Spindeldreier, stellv. Vorsitzende zu bedenken.

„In den Bezirken werden sich die Bezirksverordneten, Schüler_innen, Lehrkräfte und Eltern in ihren Gremien mit diesen Listen befassen. Am Ende sollte ein Ergebnis stehen, das für die nächsten zehn Jahre eine Verbindlichkeit hat. Außerdem muss Sorge dafür getragen werden, dass bei Schäden z. B. durch Unwetter, gebrochene Wasserleitungen und andere Havarien schnelle Lösungen möglich sind, ohne den Sanierungsfahrplan in Gefahr zu bringen.“, fordert Detlef Lange, stellv. Vorsitzender.

„Hinsichtlich der Mietzahlungen beschäftigt uns die Frage, nach welchen Parametern der Mietzins festgelegt wird, den die Bezirke an die HOWOGE zu entrichten haben. Zurzeit erhält jeder Bezirk über die Kostenleistungsrechnung (KLR) pro Schüler_in eine Summe X für die Bereitstellung eines Schulplatzes. Soll dieses Zuweisungssystem ebenfalls bei den Neubauten gelten, die dann der HOWOGE gehören? Es wäre sinnvoll, wenn man sich insgesamt für die Neubauten, wie auch für die Bestandsschulen endlich auf ein neues Zuweisungssystem verständigen könnte, was dann keine negativen Auswirkungen beinhaltet, wenn eine Schule kurzzeitig nicht voll ausgelastet ist. Umgekehrt sollte sich kein Gewinn erzielen lassen, wenn die Schule über ihre räumlichen Kapazitäten hinaus (wie bereits in vielen Bestandsschulen üblich) ausgelastet ist.“, schlägt Cornelia Partmann, stellv. Vorsitzende vor.

Für den Landeselternausschuss ist wichtig, dass der Prozess weiter voranschreitet und nicht ins Stocken oder in den Stillstand gerät. Fragen zum Prozess müssen transparent gestellt und beantwortet werden. Auftretende Probleme müssen gelöst werden. Wichtig ist uns auch, dass getroffene Aussagen zur Veröffentlichung der Prioritätenlisten eingehalten werden und nun endlich die für unmittelbar nach den Herbstferien angekündigte Einsetzung des Landesbeirats Schulbau erfolgt, um die Informationsinseln, die sich bei den einzelnen beteiligten Gremien und Institutionen gebildet haben, abzubauen.

Wir haben unseren Kenntnisstand zum Prozess in einer Faktensammlung, die wir ständig aktualisieren wollen, unter http://leaberlin.de/267-aktuelles/3825-faktensammlung-zum-thema-schulbau veröffentlicht.

Last but not least:

Als Landeselternausschuss stehen wir eng an der Seite aller Schulleitungen, die ungeachtet möglicher Konsequenzen öffentlich über die Zustände an ihren Schulen sprechen. Schulleitungen, die sich für ihre Schule auch öffentlich einsetzen, sind echte Führungskräfte, die ihre volle Verantwortung gegenüber der Schulgemeinschaft wahrnehmen. Dieser Haltung gebührt unser aller Wertschätzung! Demokratie lebt von Meinungsfreiheit, Offenheit und Transparenz. Das ist, was Schule unseren Kindern vorleben sollte. Und das tun engagierte Schulleitungen tagtäglich. Aus unserer Sicht ist es daher wichtig, auch die Debatte um den maroden Zustand vieler Schulen über die Medien zu führen. Eigenverantwortliches Schulleitungshandeln schließt unserer Ansicht nach auch Öffentlichkeitsarbeit zu unliebsamen Themen ein und wir hoffen sehr, dass die Berliner Schulleitungen dies auch zukünftig tun werden, wenn sie es als notwendig betrachten.