Der Landeselternausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Delegierten des Berliner SPD-Parteitags vom 30. März 2019 mehrheitlich für die Abänderung des §5 Abs. 2 Teil 1 des Berliner Schulgesetzes votierten, also „militärischen Organisationen untersagt wird, an Berliner Schulen für den Dienst und die Arbeit im militärischen Bereich zu werben“.
Der LEA Berlin stellt mit Bezug auf den Beschluss fest, dass ihm keine Fälle bekannt geworden sind, bei denen auf Informationsveranstaltungen der Bundeswehr oder anderen militärischen Organisationen an Berliner Schulen für das Töten und Sterben geworben worden ist.
Berliner Schulen laden Jugendoffiziere zu informellen Veranstaltungen, die im Rahmen der politischen Bildung nach dem Beutelsbacher Konsens stattfinden, weiterhin eigenverantwortlich ein.