Gemeinsame Pressemitteilung des Landesschülerausschusses und des Landeselternausschusses

Schulöffnung

Mit Verwunderung haben der wir die Reihenfolge bei der Wiedereröffnung der Schulen und dem Festhalten an den Prüfungen zur Kenntnis genommen.

Während die Entscheidung, die prüfungsrelevanten Jahrgänge (9. und 12. Klassen an ISSen und Gemeinschaftsschulen, sowie 11. Klassen an Gymnasien) für das kommende Schuljahr an den Oberschulen zuerst wieder zurückzuholen, nachvollziehbar erscheint, trifft die Entscheidung die 6. Klassen an den Grundschulen als Erste wieder zu beschulen auf Unverständnis bei den Eltern. Die Förderprognosen für diese Schüler*innen sind erteilt und die Anmeldung an den weiterführenden Schulen ist erfolgt. Wenn es um die zu erstellende Förderprognose für den Übergang auf die Oberschule im nächsten Jahr gehen sollte, dann ist es sinnvoll anstatt der 6. die 5. Klassen wieder in die Schule gehen zu lassen.

 

Aus unserer Sicht ist die Beschulung der Schulanfangsphase (bis zur 3. Klasse) sinnvoller, da es hier um die Erstwissensvermittlung von Lesen, Schreiben und Rechnen geht. Diese Wissensvermittlung ist als Fernunterricht nicht möglich.

Wir folgen der Idee der Senatsbildungsverwaltung an Grundschulen/Grundstufen in einem „Schichtbetrieb“ unter dem Vorbehalt zu unterrichten, dass es sowohl personell als auch räumlich möglich ist: Die jüngeren Kinder am Vormittag, dann Reinigung der Klassenräume und anschließend die älteren Schüler*innen zu beschulen. Für die Oberschule scheint eine Blockmodell besser geeignet, damit die Schüler*innen nicht nur für kurze Unterrichtseinheiten in die Schule kommen müssen.

Grundsätzlich sollte gelten, dass die Gruppen/Klassengrößen sich nach der realistischen Umsetzung der gebotenen Abstandsregelung richten müssen. Da es der Verbreitung des Virus egal ist, ob es sich um eine Abiturprüfung oder um eine Unterrichtssituation handelt, sollten die Vorgaben für mögliche Unterrichtsszenarien analog zur Raumnutzung der Abiturprüfung gelten.

Wichtig für die weitere Umsetzung bleibt auch die Klärung der Frage, wie viele Lehrkräfte zu Wiederbeginn zur Verfügung stehen, also nicht zu Risikogruppen gehören oder selbst erkrankt sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, ob ein Schichtbetrieb an den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen mit den Arbeitszeiten der Lehrkräfte in Einklang zu bringen ist. Es muss außerdem gewährleistet sein, dass an allen Schulformen der Präsenz- und Fernunterricht (inkl. Erreichbarkeit für die Schüler*innen) in bestmöglichster Art und Weise personell ermöglicht und abgestimmt werden kann.

Ausdrücklich begrüßen möchten wir die gegebene Möglichkeit des ausschließlichen Fernunterrichts für Schüler*innen, die selbst zu Risikogruppen gehören und bei denen es Familienangehörige gibt, die zu Risikogruppen gehören.

Allerdings bleibt die Situation bei Alleinerziehenden noch unberücksichtigt. Gesetzt den Fall, dass sich ein Kind infiziert und das Virus an die Mutter oder den Vater überträgt und sie bzw. er muss sich im Krankenhaus behandeln lassen, wer übernimmt für diese Zeit die Verantwortung für das Kind bzw. die Kinder? Daher muss es für die Kinder der Alleinerziehenden auch die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme am Präsenzunterricht geben.

Des Weiteren müssen zweifelsfrei an allen Schulen die notwendigen höheren Reinigungsintervalle umgesetzt werden und ausreichend Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel vorhanden sein. Um größere Menschenaufläufe an Desinfektionsspendern etc. zu vermeiden, wäre es praktisch, wenn alle Schüler*innen und bei Bedarf auch das pädagogische Personal ihr eigenes „persönliches“ Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt bekämen. Außerdem ist eine gute Durchlüftung zu gewährleisten, um die Ansteckungsgefahr über die Luft zu reduzieren.

MSA und eBBR-Prüfung

Wir sehen aktuell keine Notwendigkeit am Festhalten an den Prüfungen. Hierfür werden unnötig personelle Ressourcen gebunden, die für den Präsenz- und Fernunterricht dringend notwendig sind!

Für die Anerkennung der Abschlüsse in anderen Bundesländern sind die Prüfungen nicht notwendig, da der MSA bundesweit laut der KMK auch ohne Prüfung anerkannt wird!

Die Leistungen können auf Basis der vorhandenen Noten erteilt werden. Eine freiwillige (reduzierte) Prüfung soll ermöglicht werden, damit Leistungen für den Abschluss verbessert werden können.

Abitur-Prüfungen

In der Pressemitteilung des LEA und dem LEA-Elternbrief vom 12.04.2020 wurden Forderungen an die Durchführung der Abiturprüfungen gestellt. Nochmal verkürzt zur Erinnerung:

  • Gefährdungsbeurteilung und Machbarkeitsanalyse
  • Regelung für Schüler*innen mit Familienangehörigen in Risikogruppen
  • Flexibilisierung der Teilnahme (Haupt- oder Nachschreibetermin ohne Attestpflicht)
  • Regelung bei einer sichtbaren Verschlechterung der Ergebnisse im Vergleich zu den Vorjahren

Hierzu haben wir noch keine Antworten erhalten. Die ersten Prüfungen finden jedoch am kommenden Montag statt.

Zur weiteren Klärung

Aus unserer Sicht gibt es derzeit noch keine Klärung zu folgenden Punkten:

  • Benotung (als Rechtsverordnung)
  • Erstellung der Förderprognose
  • Erstattung der Hortbetreuungskosten

Abschließend appellieren wir an die notwendigen Abstimmungen zwischen und mit allen Beteiligten (Verbände und Bezirksstadträt*innen), sodass Entscheidungen im Sinne aller Betroffenen schnell und zuverlässig getroffen werden können.